Unser Entlastungsdienst

für Betreuungspersonen

Für mehr Flexibilität in Ihrem Alltag

Mit diesem Angebot streben wir die Entlastung von Eltern und anderen Erziehungsberechtigten an.

Angesprochen werden primär Familien im oberen und unteren Baselbiet sowie in den Kantonen Basel-Stadt, Aargau und Solothurn, deren Kinder eine kognitive Entwicklungsbehinderung, eine Lernbeeinträchtigung oder eine körperliche Beeinträchtigung haben und eine Tages- oder Integrationsschule besuchen. Sie finden im Zentrum Auf der Leiern einen Ort mit einer geregelten Tagesstruktur und der Möglichkeit zur bedarfsgerechten Freizeitgestaltung. 

Jugendliche spazieren mit Esel auf einer Wiese

Das bietet unser Familienentlastungs­dienst

Wir wollen, dass sich alle Kinder und Jugendlichen bei uns wohlfühlen – auch diejenigen, die nur für kurze Zeit bei uns sind. Deshalb orientiert sich unser Betreuungsansatz stets an ihren individuellen Bedürfnissen. Das bedeutet, dass die Tagesstruktur verschiedene Aktivitäten beinhalten kann: Ausspannen, miteinander kochen, zusammen spielen, Spass haben, Ausflüge und Vieles mehr. Zudem sind die temporären Gäste in einem eigenen Zimmer untergebracht und haben Zugang zu unserem Sportplatz, unserem Spielplatz, unserer Turnhalle, unserem Kleinschwimmbecken, einem Jugendraum und einer Mediothek.

An diesen Terminen steht der Familienentlastungs­dienst zur Verfügung

Unser Familienentlastungsdienst bietet sechs Plätze für Kinder oder Jugendliche an. Diese stehen an 48 Wochenenden im Jahr und für 11 Ferienwochen zur Verfügung. Letztere richten sich nach den Schulferien des Kantons Basel-Landschaft:

  • Sommerferienwochen 1, 2, 3, 4, 5 und 6
  • Herbstferienwochen 1 und 2
  • Fasnacht- respektive Winterferienwochen 1 und 2
  • Osterferienwoche 2

Indikationen, Kostengutsprache und Elternbeitrag

Je nach Wohnort variieren die Bedingungen, die für dieses Angebot gelten. Im Kanton Basel-Landschaft hat jedes beeinträchtigte Kind, das auf eine Sonder-Tagesschule geht, nach vorgängiger Antragsstellung beim Amt für Jugend, Kind und Behindertenangebote ein Anrecht auf 60 Entlastungstage pro Jahr. Bei Kindern aus dem Kanton Basel-Stadt sind die Aufenthaltstage pro Kalenderjahr an den Grad der Hilflosigkeit gekoppelt. Bei leichter Hilflosigkeit besteht kein Anspruch, bei mittlerer Hilflosigkeit 40 Tage und bei schwerer Hilflosigkeit 60 Tage. Erziehungsberechtigte aus anderen Kantonen müssen ein Kostenübernahmegesuch stellen und können die Anzahl Tage der Antwort darauf entnehmen.

So melden Sie sich an

Wenn Sie denken, dass unser Familienentlastungsdienst für Sie und Ihr Kind geeignet sein könnte, dann kontaktieren Sie uns am besten direkt über unser Anmeldeformular – wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen. Bei Fragen steht Ihnen Sara Battista gerne zur Seite.

Informationen für Eltern und ihre Kinder

Alle Details zu unserer Institution, die für Schüler*innen sowie ihre gesetzlichen Vertreter*innen relevant sein könnten, haben wir hier für Sie zusammengetragen.

Informationen für Zuweisende ​

Falls Sie von Amtes wegen einen Betreuungsplatz für ein Kind oder eine*n Jugendliche*n suchen, finden Sie auf dieser Seite weitere Informationen dazu.

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